Geschäftsführung

 

Die Geschäftsführung vertritt den NÖ Gesundheits- und Sozialfonds im Rahmen der ihr übertragenen Aufgaben gemäß § 4 Abs. 2 NÖ Gesundheits- und Sozialfonds-Gesetz 2006 und führt gemäß § 13 Abs. 2 NÖ Gesundheits- und Sozialfonds-Gesetz 2006 laufende Geschäfte, die aufgrund der Beschlüsse der Landes-Zielsteuerungskommission, der Gesundheitsplattform und des Ständigen Ausschusses erforderlich sind, eigenverantwortlich und selbstständig durch.