Zur Erfüllung seiner im NÖ Gesundheits- und Sozialfonds-Gesetz festgelegten Aufgaben stehen dem NÖ Gesundheits- und Sozialfonds folgende Mittel zur Verfügung (§ 3 NÖGUS-Gesetz 2006):
- Beiträge der Bundesgesundheitsagentur
- Beiträge des Landes
- Beiträge der Sozialversicherung
- zusätzliche Mittel, die für die Gesundheitsreform auf Grund der Vereinbarung über den Finanzausgleich zur Verfügung gestellt werden
- Mittel von den Trägern der Sozialhilfe
- Mittel nach dem Gesundheits- und Sozialbereichs-Beihilfengesetz (GSBG)
- Beiträge der Gemeinden
- Mittel der NÖ Krankenanstaltensprengel
- Mittel der Standortgemeinden
- Sonstige Mittel
Im Jahr 2019 stellen sich die Erträge des NÖGUS laut Rechnungsabschluss 2019 in der Höhe von € 2.326.205.670,54 wie folgt dar:
Im Jahr 2020 stellen sich die Erträge des NÖGUS laut Voranschlag 2020 in der Höhe von € 2.411.744.800,-- wie folgt dar: