Mittelherkunft

Erträge des NÖ Gesundheits- und Sozialfonds

Zur Erfüllung seiner im NÖ Gesundheits- und Sozialfonds-Gesetz festgelegten Aufgaben stehen dem NÖ Gesundheits- und Sozialfonds folgende Mittel zur Verfügung (§ 3 NÖGUS-Gesetz 2006):

  1. Beiträge der Bundesgesundheitsagentur
  2. Beiträge des Landes
  3. Beiträge der Sozialversicherung
  4. zusätzliche Mittel, die für die Gesundheitsreform auf Grund der Vereinbarung über den Finanzausgleich zur Verfügung gestellt werden
  5. Mittel von den Trägern der Sozialhilfe
  6. Mittel nach dem Gesundheits- und Sozialbereichs-Beihilfengesetz (GSBG)
  7. Beiträge der Gemeinden
  8. Mittel der NÖ Krankenanstaltensprengel
  9. Mittel der Standortgemeinden
  10. Sonstige Mittel

Im Jahr 2019 stellen sich die Erträge des NÖGUS laut Rechnungsabschluss 2019 in der Höhe von € 2.326.205.670,54 wie folgt dar:

Gesamterträge des NÖGUS 2019

Im Jahr 2020 stellen sich die Erträge des NÖGUS laut Voranschlag 2020 in der Höhe von € 2.411.744.800,-- wie folgt dar:

Gesamterträge des NÖGUS 2020