Mittelverwendung

Aufwendungen des NÖ Gesundheits- und Sozialfonds

Die Verwendung der Mittel des NÖGUS ist in den gesetzlichen Bestimmungen des NÖGUS-Gesetzes, des NÖ KAG, sowie den vom NÖGUS erlassenen Richtlinien, (z.B. VA-Richtlinie) geregelt.

Für das Jahr 2019 stellen sich die Aufwendungen des NÖGUS laut Rechnungsabschluss 2019 in der Höhe von € 2.326.205.670,54,-- wie folgt dar:

Gesamtaufwendungen des NÖGUS 2019

Im Jahr 2020 stellen sich die Aufwendungen des NÖGUS laut Voranschlag 2020 in der Höhe von € 2 411 744 800,-- wie folgt dar:
Gesamtaufwendungen des NÖGUS 2020